Die kirchliche Begräbnisfeier

In der Begräbnisfeier pflegt die heilige Mutter Kirche nicht nur die Verstorbenen Gott anzuempfehlen, sondern auch die Hoffnung ihrer Kinder aufzurichten und Ihren Glauben an die zukünftige Auferstehung der Getauften mit Christus zu bezeugen.
Die Kirche feiert gläubig das Pascha-Mysterium Christi beim Begräbnis ihrer „Kinder“, damit jene, die durch die Taufe Christus im Sterben und in der Auferstehung gleich gestaltet worden sind, mit Ihm durch den Tod zum Leben hinübergehen. Der Seele nach müssen sie zwar noch gereinigt und mit den Heiligen und Auserwählten in den Himmel aufgenommen werden, dem Leibe nach aber erwarten sie voll Zuversicht das Kommen Christi und die Auferstehung der Toten. Deswegen bringt die Kirche für die Verstorbenen das eucharistische Opfer des Pascha Christi dar, und bittet inständig für sie, damit so durch die gegenseitige Verbundenheit aller Glieder Christi den einen geistliche Hilfe zukommt, den anderen Trost der Hoffnung angeboten wird.

Der Abschied zu Hause

Zunächst einmal: Sie können in Ruhe zu Hause von ihrem Verstorbenen Abschied nehmen. Sie haben das Recht, den Verstorbenen auch längere Zeit (bis zu 36 Stunden) in der Wohnung zu behalten. Manchem mag vielleicht der Gedanke, mit einem Toten im Haus zu sein, im ersten Moment unangenehm sein. Es erweist sich aber später oft als hilfreich, wenn sich die Angehörigen ausreichend Zeit genommen haben, sich vom Verstorbenen zu verabschieden.
Eine Totenwache gemeinsam mit Freunden und Verwandten kann sehr dabei helfen, das Unfassbare des Todes zu begreifen und zu verarbeiten. Sie können eine Kerze anzünden, Blumen, ein Kreuz, vielleicht Weihwasser aufstellen. Ein gemeinsames Gebet (Rosenkranz, Vater unser oder Sterbegebete aus dem Gotteslob Nr. 79) oder von dem zu reden, was einem mit dem Verstorbenen verbunden hat, was man an Schönem und Schlimmen gemeinsam erlebt hat, kann sehr hilfreich für alle Trauernden sein. Aber auch das gemeinsame Schweigen und das schlichte Ausharren beim Toten und Da-Beistehen kann etwas sehr Tröstliches sein.
Wenn Sie es wünschen, kann Pfarrer Brolich oder Pater Jacob zur „Aussegnung“, (dem Gebet für den Verstorbenen, bevor er aus dem Haus getragen wird), zu Ihnen kommen. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Pfarrbüro (Tel.: 09 61 – 4 70 66 260).Nach oben

Wichtige Schritte vor der Beerdigung

  • Arzt verständigen, der den Totenschein ausstellt
    Der Tod eines Menschen ist durch einen Arzt schriftlich zu bestätigen (Todesbescheinigung = Totenschein), dabei vermerkt der Arzt Uhrzeit, Todeseintritt und die medizinische Todesursache. Falls eine Todesursache nicht erkennbar ist, insbesondere wenn Fremdeinwirkung oder Fremdverursachung, auch unterlassene Hilfeleistung zu vermuten ist, muss die Polizei benachrichtigt werden.
    Stirbt jemand im Krankenhaus oder Altersheim, so wird die Todesbescheinigung von dort veranlasst.
  • Beauftragung eines Bestattungsunternehmens
    Sie können ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl mit der Abholung des Leichnams entweder aus dem Krankenhaus oder von daheim beauftragen. Das Unternehmen kann alle Aufgaben von der Abholung des Leichnams bis zur Grablegung und Grabpflege übernehmen oder vermitteln. Sie bestimmen den Umfang (und damit die Kosten) der Leistungen.
  • Sterbeurkunde vom Standesamt
    Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt unter Vorlage des Totenscheins ausgestellt und wird für die meisten folgenden Formalitäten benötigt (spätestens am folgenden Werktag ausstellen lassen!). Zur Ausstellung wird Geburtsurkunde, Personalausweis, Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde, evt. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten (bei Verwitweten) benötigt. (Wird im Normalfall durch das Bestattungsunternehmen vorgenommen)
  • Absprache des Bestattungstermins mit der Friedhofsverwaltung
    Die Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig und sollte spätestens 4 Tage danach durchgeführt sein (wobei Samstag und Sonntag nicht mitzählen). Die Vereinbarung eines Termins übernimmt in der Regel das Bestattungsunternehmen für Sie.
  • Benachrichtigung der Verwandten und Bekannten
    Im engen Familienkreis sollte man besprechen, wer von den Verwandten und Bekannten direkt benachrichtigt werden soll (evtl. das Adressbuch durchschauen – andere mit dem Weitergeben der Nachricht beauftragen) und ob und in welcher Form eine Zeitungsannonce aufgegeben werden soll.
  • Benachrichtigung von Arbeitgeber und Lebensversicherung
    Falls der oder die Verstorbene noch berufstätig war, muss dem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid gegeben werden. Bei Lebensversicherungen oder Unfallversicherung (bei Unfalltod) muss je nach Bedingungen innnerhalb von 24 – 48 Stunden der Tod gemeldet werden, damit Leistungen nicht verfallen. (Sterbeurkunde und Versicherungspolice(n) bereitlegen)
  • Todesanzeigen für die Zeitung, Briefkarten und Sterbebilder
    Bei der Auswahl des Textes und der Gestaltung, auch bei der Wahl einer Druckerei wird Sie das Bestattungsinstitut beraten.
    Für die Mitteilung über den Tod eines Menschen gibt es bei einem evtl. beauftragten Bestattungsunternehmen wie auch bei der Anzeigenannahmestelle der Zeitung standardisierte Gestaltungsvorschläge hinsichtlich Format und inhaltlicher Formulierung zur Auswahl und in der Regel auch eine kompetente und umsichtige Beratung.
    Trotzdem sind einige Vorüberlegungen für die Gestaltung der Anzeige hilfreich:
    • Konkrete Daten zur Person des Verstorbenen: Name, Geburts- und Sterbedatum; Ort, Tag und Zeitpunkt der Beerdigung, des Trauergottesdienstes, evtl. des Totengebetes und die Namen der anzeigenden Angehörigen
    • Wie möchten Sie den Verstorbenen und die Beziehung zu ihm und die Art seines Lebens und Sterbens kurz würdigen und formulieren?
    • Gibt es ein Lebensmotto, ein christliches Symbol (in der Regel das Kreuz), einen Spruch aus der Heiligen Schrift oder der Literatur als Ausdruck der Wertschätzung, der Trauer, des Trostes für Sie bzw. den Verstorbenen?
    • Möchten Sie besondere Hinweise geben, z.B. dass Angehörige statt Kranz- und Blumenspenden um eine Spende für einen guten Zweck bitten, wenn der Verstorbene in seinem Leben dazu eine Verbindung hatte, oder bezüglich der Form der Beileidsbekundung z.B. „Ein Kondolenzbuch liegt auf“. Wenn möglich, sollten für die Trauergäste positive Empfehlungen gegeben werden. Weniger hilfreich ist die pauschale Formulierung „Von Beileidsbekundungen am Grabe bitten wir Abstand zu nehmen.“
    • Wir ermutigen Sie, in die Todesanzeige auch Ihren ganz eigenen und persönlichen Ausdruck der Trauer einzubringen.
  • Das Trauergespräch mit einem Seelsorger
    Bitte wenden Sie sich an unser Pfarrbüro (wenn das nicht der Bestattungs-unternehmer für Sie erledigt).
    Wir werden mit Ihnen einen Gesprächstermin vereinbaren, bei dem Sie vom Leben und dem Tod des/der Verstorbenen erzählen können, wo Ihre Trauer und Ihre Fragen Platz haben und auch die Gestaltung des Gottesdienstes kurz besprochen wird. Wenn Sie möchten, bringen Sie ein paar Fotos vom Verstorbenen mit. Auch ist ein kleiner Lebenslauf hilfreich.Nach oben

Wann ist die Bestattung möglich?

Da in Deutschland Bestattungen dem sogenannten „Friedhofszwang“ unterliegen, werden uns die Bestattungszeiten von der Friedhofsverwaltung vorgegeben. Für unsere Pfarrei ist die vorgesehene Bestattungszeit um 9.30 Uhr sowohl auf dem Stadt- als auch auf dem Waldfriedhof.
Daher ist die Zeit für das Requiem (Messfeier für den Verstorbenen) in unserer Pfarrei um 8.15 Uhr.
Erdbestattungen sind Dienstag bis Freitag möglich. (Gräber dürfen über das Wochenende nicht geöffnet sein. Daher sind Erdbestattungen Montag nicht möglich)
Urnenbeisetzungen sind Montag bis Freitag möglich.
In Ausnahmefällen kann von der üblichen Bestattungszeit abgewichen werden. Dies muss aber durch den Bestatter mit der Friedhofsverwaltung und mit unserem Pfarrbüro abgeklärt werden.Nach oben

Welche Bestattungsformen sind bei einer katholischen Bestattung möglich?

  • Erdbestattung
    Traditionell ist in unseren Breiten die Erdbestattung, d.h. die Beisetzung des Leichnams in einem Sarg oder der Verbrennungsreste in einer Urne.
    Wird eine Grabstelle (neu) erworben, so ist das immer nur ein Erwerb auf Zeit (15 – 30 Jahre); eine Verlängerung nach Ablauf dieser Zeit ist möglich. Bei Nachbelegung eines Grabes muss das Nutzungsrecht erneut für die Dauer der Ruhezeit erworben werden; noch nicht in Anspruch genommene (aber schon bezahlte) Ruhezeiten werden bei den neu entrichteten Gebühren berücksichtigt.
    Eine Beisetzung auf einem privaten Grundstück oder das Verstreuen der Asche im Freien ist nicht erlaubt (Friedhofszwang).
  • Feuerbestattung
    Die Feuerbestattung (Verbrennung in einem Krematorium) ist im deutschen Kulturraum relativ neu – abgesehen von alten germanischen Verbrennungsritualen.
    Gegen den Widerstand der Kirche wurde sie Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Vor allem Atheisten, Freidenker und Freigeistige haben in teilweise eigens dafür gegründeten Vereinen die Feuerbestattung durchgesetzt und ermöglicht.
    In der katholischen Kirche ist seit 1963 auch eine Verbrennung der Leiche offiziell zugelassen, nachdem Verbrennungen meist nicht mehr als antikirchliche Protestakte gesehen wurden.
    Vor der Verbrennung ist eine nochmalige ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.
    Aschenreste einer Feuerbestattung werden meist in einer Urne in einer Grabstelle (Erdgrab) beigesetzt.
    Ferner gibt es auf modernen Friedhöfen die Möglichkeit, Urnen in einer Wandnische abzustellen, die mit einer beschrifteten Platte verschlossen ist.
    Wegen des Friedhofszwangs dürfen Urnen nicht in der Wohnung der Angehörigen aufbewahrt werden. Dies stellt auch sicher, dass die Gedenkstätte/Begräbnisstätte von allen Verwandten besucht werden kann.
  • Seebestattung
    Die Sonderform der Seebestattung erfolgt (nach der Befreiung vom Friedhofszwang) durch Versenken der Urne auf offener See. Die Versenkung erfolgt an einer dafür vorgesehenen Stelle, im küstennahen Gewässer außerhalb der Schifffahrtswege.Nach oben


In aller Stille

Manche Familien wünschen eine Beerdigung „in aller Stille“. Dies geschieht aus dem Wunsch, eine bescheidene Beerdigung zu feiern, oder aus der Sorge, einer Beerdigung mit einer größeren Trauergemeinde nicht gewachsen zu sein. Gegen eine Beerdigung „in aller Stille“ spricht, dass damit Menschen ausgeschlossen werden, die gerne gekommen wären, um sich von Ihrem Nachbarn, Ihrer Kollegin, Ihrem Schulkameraden oder Ihrer Bekannten zu verabschieden. Und die Angehörigen können die für die Trauer so wichtige Gemeinschaft von Solidarität und Mitgefühl bei der Beerdigung nicht erleben.

Begräbnisfeier

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