Die sakramentale Weihe der Bischöfe, Priester und Diakone
Der Begriff „Weihe“ wird unterschiedlich verwendet. Man kennt die Einweihung oder die Jugendweihe, beide jedenfalls in der Regel ohne religiösen Bezug. Darüber hinaus gibt es Weihen im kirchlichen Rahmen. Hier unterscheidet man Weihen, die eher als Segnungen zu verstehen sind (Altarweihe, Kirchweihe, Jungfrauenweihe) und solche, die als Sakrament verstanden werden. Es handelt sich hierbei um die Weihen zum kirchlichen Amt. Jede der drei Formen des kirchlichen Amtes besitzt eine eigene Weihe. Es handelt sich um die Weihen zum Diakon, zum Priester und zum Bischof.
Ablauf der Weihe
Die Weihen zum dreistufigen Amt (Diakon, Priester, Bischof) werden stets innerhalb einer Heiligen Messe gespendet. Spender der Weihe ist stets ein Bischof, bei der Bischofsweihe sollen drei weihende Bischöfe anwesend sein, unter ihnen in der Regel der zuständige Metropolit (Erzbischof).
Zu Beginn der Messe werden die Kandidaten für das Diakonat oder Priesteramt dem Bischof vorgestellt. Nachdem der Verantwortliche (z.B. der Regens des Priesterseminars) dem Bischof versichert hat, dass die Kandidaten würdig sind, befragt der Bischof auch die anwesenden Gläubigen und erwählt sie dann zu ihren zukünftigen Ämtern. Bei der Bischofsweihe wird stattdessen der päpstliche Weiheauftrag verlesen.
Nach der Predigt bekunden die Kandidaten den Willen zur treuen Amtsführung und geben gegenüber dem Bischof das Gehorsamsversprechen ab (letzteres entfällt bei der Bischofsweihe). Danach betet die versammelte Gemeinde kniend die Allerheiligenlitanei für die Weihekandidaten, die längst ausgestreckt mit dem Gesicht zum Boden liegen, was verdeutlicht, dass sie sich ganz in die Hand Gottes begeben.
Der Kern der Weihe besteht in der Handauflegung auf das Haupt und dem Weihegebet durch den Bischof. Die Handauflegung erfolgt in Stille. Sie ist ein alter Gestus der Amtsübertragung, er deutet Erwählung und Indienstnahme sowie Segen an.
Das folgende Weihegebet beinhaltet bei der Diakonatsweihe die zentrale Bitte: „Sende auf sie herab, o Herr, den Heiligen Geist. Seine siebenfältige Gnade möge sie stärken, ihren Dienst getreu zu erfüllen.“ Dem entspricht als Mitte des Weihegebetes bei der Priesterweihe: „Allmächtiger Gott, wir bitten dich: Gib deinen Knechten die priesterliche Würde. Erneuere in ihnen den Geist der Heiligkeit. Gib, o Gott, dass sie festhalten an dem Amt, das sie aus deiner Hand empfingen; ihr Leben sei für alle Ansporn und Richtschnur. Segne, heilige und weihe deine Diener, die du erwählt hast.“ Danach legen auch alle anwesenden Priester den Neugeweihten die Hände auf. Bei der Bischofsweihe lautet der Kern des Weihegebetes: „Gieße jetzt aus über deinen Diener, den du erwählt hast, die Kraft, die von dir ausgeht, den Geist der Leitung. Ihn hast du deinem geliebten Sohn Jesus Christus gegeben, und er hat ihn den Aposteln verliehen. Sie haben die Kirche an den einzelnen Orten gegründet als dein Heiligtum, zur Ehre und zum unaufhörlichen Lob deines Namens.“
Nun folgen die ausdeutenden Riten. Bei der Diakonenweihe werden dem neuen Diakon seine liturgischen Gewänder (Stola und Dalmatik) umgelegt und das Evangelienbuch übergeben. Die Gewänder verweisen auf seine liturgischen Dienste, das Evangelienbuch deutet seine Aufgabe und sein Recht an, das Evangelium auch in der Hl. Messe zu verkünden.
Einem Neupriester werden nach Anlegen der priesterlichen Gewänder (Stola und Messgewand) die Hände mit Chrisam gesalbt. Der Priester wird in der Hl. Messe bei der Wandlung Brot und Wein, Leib und Blut Christi in seinen Händen halten und sie den Gläubigen reichen. Danach übergibt der Bischof dem Neupriester die liturgischen Gefäße der Hostienschale und des Zelebrationskelches, als „Ausrüstung“ für seinen Dienst am Altar. Dabei spricht der Bischof: „Nimm hin die Gaben des Volkes für die Feier des Opfers. Bedenke, was du tust, ahme nach, was du vollziehst, und stelle dein Leben unter das Geheimnis des Kreuzes.“
Bei der Bischofsweihe wird dem neugeweihten Bischof das Haupt gesalbt. Danach erhält er das Evangelienbuch als Zeichen seiner Verkündigungsvollmacht überreicht, welches beim Weihegebet über sein Haupt gehalten wurde. Außerdem empfängt er den Bischofsring – der seine Treue zur Kirche verdeutlicht – und den Bischofsstab, der ihn als guten Hirten ausweist.
Es schließt sich die Eucharistiefeier an, im Fall der Priesterweihe konzelebrieren die Neupriester beim weihenden Bischof, der als Hauptzelebrant fungiert.
Weihen finden in der Regel in der Kathedrale/Dom eines Bistums statt, können aber auch in einer anderen geeigneten Kirche des Bistums durchgeführt werden. Im Bistum Regensburg werden Diakone in der Regel in einer Pfarrkirche aus der einer der Weihekandidaten stammt geweiht, Priester und Bischöfe im Regensburger Dom. Diakone mit Zivilberuf können auch in ihren Heimatpfarreien geweiht werden.Nach oben
Voraussetzungen zum Empfang des Weihesakraments
Ein Amt in der Kirche auszuüben ist primär ein Dienst für Christus und an Christi Statt. Es kann nur gelebt werden, wenn eine tiefe Berufung erkennbar ist. Sie gewissenhaft zu prüfen ist Aufgabe der Kirche und jedes Kandidaten, ein „Recht“ auf das Weihesakrament besteht nicht. Die katholische Kirche sieht sich nicht berechtigt, Frauen zu Trägern des sakramentalen Amtes zu weihen.
Der Weihekandidat muss – neben der religiösen und menschlichen Eignung – getauft und gefirmt sein und sich (falls er nicht verheiratet ist und ständiger Diakon werden möchte) bei der Diakonenweihe, die der Priesterweihe vorausgeht, verpflichten, in der freiwilligen Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen (Zölibat) zu leben. Außerdem müssen die notwendigen Fähigkeiten im Bereich seelsorglicher Fähigkeiten vorliegen.
Der Priesterweihe geht das Theologie-Studium und die begleitende Ausbildung im Priesterseminar voraus, letztere dient insbesondere auch der geistlichen Reifung. Das Mindestalter für eine Weihe zum Priester beträgt 25 Jahre.
Diakone, die nicht im Hinblick auf das Priesteramt geweiht werden („Ständige Diakone“) erhalten eine mehrjährige theologische und spirituelle Ausbildung, bevor sie geweiht werden können. Kandidaten, die bei ihrer Diakonenweihe nicht verheiratet sind, versprechen wie zukünftige Priester auch, ehelos zu leben. Sollte ein verheirateter Diakon Witwer werden, kann er ebenfalls nicht nochmals heiraten. Bei Verheirateten muss auch die Ehefrau der Weihe zustimmen. Für Unverheiratete beträgt das Mindestalter für die Weihe zum Diakon 25 Jahre, für Verheiratete 35 Jahre.Nach oben